Mit einer Badewannentür wird der Einstieg in Ihre Badewanne komfortabel und sicher. Sie haben die Wahl zwischen drei Modellen die in fast alle handelsüblichen Badewannen eingebaut werden kann.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen erhalten Sie eine bis zu 100%-ige Förderung durch die Pflegekasse. Weitere Informationen über die Förderung und eine Kostenübersicht für Ihren Antrag bei der Pflegekasse finden Sie hier.
Das Wichtigste auf einen Blick:
Der Einstieg wird in die vorhandene Badewanne eingebaut und ermöglicht so ein einfaches Betreten und Verlassen der Badewanne. Kombiniert mit einem Spritzschutz (Vorhang oder Glaswand) wird so aus der Badewanne eine Duschkabine.
Für ein noch angenehmeres Duscherlebnis kann auch die gesamte Badewanne mit einer Duschkabine versehen werden. Der bauliche Aufwand zum Einbau ist nur geringfügig höher. Auch bei dieser Maßnahme ist eine finanzielle Beteiligung durch die Pflegekasse möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Ihre neue Badewannentür kann innerhalb eines Arbeitstages eingebaut werden und ist dann schon am nächsten Tag (maximal 24h) einsatzbereit. Durch den maßgenauen Einbau sind keine zusätzlichen Fliesenschäden zu befürchten und auch keine weiteren Arbeiten im Bad notwendig. Selbstverständlich verlassen wir Ihr Bad genauso sauber und ordentlich wie wir es vorgefunden haben!
Duschen statt Baden! Wenn Sie auf Ihre Badewanne eine komplette Duschkabine oder eine Spritz-Schutz-Wand montieren lassen, können Sie nach dem Umbau Ihre Badewanne als vollwertige Dusche nutzen.
Auch hier ist eine Förderung bis zu 100% durch die Pflegekasse möglich, erkundigen Sie sich noch heute mit unserem Kostenplan bei Ihrer Pflege-/ oder Krankenkasse. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Haben Sie selbst oder Ihr Angehöriger eine Pflegestufe? Die Pflegekassen bezuschussen Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes eines Pflegebedürftigen mit bis zu 4.000,00 Euro. Diese Zuschüsse können ohne einen Eigenanteil seitens des Pflegebedürftigen gewährt werden.
Die gesetzlichen Vorraussetzungen sind im Sozialgesetzbuch § 40 SGB XI Absatz 4 zu finden. Im Bad werden folgende Maßnahmen finanziert:
Um eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse sicher zu stellen, empfehlen wir unbedingt den Antrag auf den Zuschuss vor Beginn der Umbaumaßnahme zu stellen. Erst nach der schriftlichen Bestätigung der Pflegekasse gilt die Kostenübernahme als zugesagt.
Das dafür benötigte Angebot schicken wir Ihnen gerne kostenfrei und unverbindlich zu. Weitere Informationen und evtl. Vordrucke zu der Antragstellung bei der Pflegekasse bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Der Antrag muss durch den Pflegebedürftigen bei seiner Krankenkasse gestellt werden. Die benötigten Formulare sind häufig auf der Internetseite der Krankenkasse oder in der Geschäftsstelle erhältlich. Zusammen mit unserem Infoblatt zum Einbau und der Kostenaufstellung reichen Sie diese bei Ihrer Krankenkasse ein.
Download Infoblatt (PDF) Download Kostenaufstellung (PDF)
Falls schon mal ein Zuschuss für die Verbesserung des Wohnumfeldes in Anspruch genommen wurde, empfehlen wir Ihnen die erneute Antragstellung. Der Zuschuss kann auch ein zweites Mal gewährt werden, wenn die Pflegesituation sich so verändert hat, dass erneute Ein- oder Umbauten nötig werden.